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Neue Regelung im Straßenverkehr

Vom 1. April 2001 an tritt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft.

Vom 1. April 2001 an tritt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, wonach Fahrten mit 0,5 Promille Alkohol im Blut mindestens eine Geldbusse von 500 Mark, ein Fahrverbot von einem Monat und 4 Punkte im Flensburger Zentralregister zur Folge haben.

Im Wiederholungsfall drohen eine Geldbusse von 1000 Mark, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte; bei weiteren Verstößen werden 1500 Mark, drei Monate Fahrverbot und ebenfalls vier Punkte fällig. Damit treten die Rechtsfolgen ein, die bei der bisherigen 0,8-Promille-Grenze gegolten haben. Die bisherige 0,8-Promille-Grenze wurde ersatzlos gestrichen. Weiter gilt: Eine strafrechtliche Ahndung ist bereits ab 0,3 Promille möglich, wenn zusätzliche Umstände, zum Beispiel Fahrfehler, bewiesen werden. Ab 1,1 Promille geht die Rechtsprechung ohne weitere Beweisanzeichen von Fahrunsicherheit aus. Konsequenz: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mindestens 6 Monate Führerscheinentzug.

Besonders wichtig:
Bestehen Sie bei einer Alkoholprobe darauf, daß Ihnen auch Blut abgenommen wird. Die neuen Atem-Alkohol-Testgeräte haben sich als sehr nachteilig für den betroffenen Autofahrer erwiesen.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Andreas Neuber, Hauptstraße 19 , 47809 Krefeld, neuber@pnw.de

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