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Aus dem Leben

Aus einem Urteil des AG Berlin-Tiergarten:

Am 20. Januar 1999 ging der Zeuge M. mit der Zeugin S. in den Abendstunden durch das Treppenhaus des Hauses Elsenstraße 74 in Berlin- Neukölln, um sich etwas zu Essen zu holen. Als beide vor der Wohnung des Angeklagten vorbeigingen, sah der Zeuge M. eine Klobrille im Briefschlitz der Wohnung des Angeklagten stecken. Auf dem Rückweg zu seiner Wohnung wollte der Zeuge M. die Klobürste, die nun vor der Wohnungstür des Angeklagten lag, in den Briefschlitz reinstecken. In diesem Moment öffnete der Angeklagte [...] die Tür und schlug dem Zeugen M. mit einem Kantholz [...] einmal auf den Kopf. Im Ergebnis: 5 Monate auf Bewährung. Nun muß sich das Landgericht mit der Klobrille auseinandersetzen.

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